Absage der Tagungsteilnahme
Wenn Sie nach erfolgter Abstract-Einreichung und/oder Registrierung aus unvorhersehbaren Gründen nicht an der Tagung teilnehmen oder Ihre Präsentation nicht halten können, senden Sie Ihre Absage bitte an die nachstehenden Tagungsorganisator:innen:
- Bei Absage Ihres eingereichten Beitrags informieren Sie bitte André Wobst ().
- Bei Absage Ihrer Tagungsteilnahme informieren Sie bitte, unter Angabe Ihrer Teilnehmernummer, Beatrice Hensel ().
Bitte beachten Sie, dass bei Absage eines Beitrages Ihre Tagungsteilnahme nicht automatisch abgesagt wird. Selbiges gilt ebenso bei Absage der Tagungsteilnahme. Auch in diesem Fall erfolgt keine automatische Absage Ihr Beitrages.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Absage bereits Ihre Tagungsgebühr beglichen haben, kontaktieren wir Sie per E-Mail bezüglich der Rückerstattung der Gebühr.
Bei Absage der Tagungsteilnahme nach dem 5. Februar 2025 wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € bei der Rückzahlung einbehalten.
Erfolgt die Absagen erst nach dem 14. März 2025 ist keine Rückerstattung der Tagungsgebühr mehr möglich. Teilerstattungen, z.B. bei vorzeitigem Verlassen der Tagung im Krankheitsfall, werden nicht vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung erst nach den DPG-Frühjahrstagungen ab Ende April 2025 vorgenommen werden.